Entwicklung der Kammerherrenschlüssel im Herzogtum Sachsen-Altenburg
Das Herzogtum Sachsen-Altenburg war ein kleines, aber eigenständiges Territorium im heutigen Thüringen und Teil der ernestinischen Linie des Hauses Wettin. Es existierte in zwei Phasen: zunächst von 1603 bis 1672 und erneut von 1826 bis 1918. Residenzstadt war Altenburg. Trotz seiner geringen Größe besaß das Herzogtum eine Stimme im Bundesrat und nahm damit eine nicht unbedeutende Stellung im föderalen Gefüge des Deutschen Bundes und später des Kaiserreichs ein.
Die jüngere Linie des Herzogtums entstand im Zuge des Erbteilungsvertrages von 1825/26, der notwendig wurde, nachdem die Linie Gotha-Altenburg erloschen war. In diesem Vertrag verzichtete der Herzog von Hildburghausen auf sein angestammtes Gebiet und erhielt im Gegenzug das gesamte Land Altenburg – mit Ausnahme von Camburg und einigen Dörfern. Diese Neuordnung der ernestinischen Besitzungen führte zur Wiederbegründung des Herzogtums Sachsen-Altenburg und markierte den Beginn einer neuen dynastischen Linie.
Erster Herzog der neuen Linie wurde Friedrich (Regierungszeit 1826–1834). Ihm folgte Joseph (1834–1848), der nach den politischen Unruhen des Revolutionsjahres 1848 abdankte. Sein Bruder Georg (1848–1853) führte einen stark verkleinerten Hofstaat, der lediglich drei Oberchargen umfasste. Mit Ernst I. (1853–1908), Sohn Josephs, begann eine lange Regierungszeit, die das Herzogtum über ein halbes Jahrhundert hinweg durch die Epoche des Deutschen Bundes und des Kaiserreichs führte. Da Ernst I. keine männlichen Nachkommen hatte, endete mit ihm die direkte Linie. Sein Bruder Prinz Moritz (1829–1907) spielte eine wichtige Rolle innerhalb des herzoglichen Hauses, ohne selbst Herzog zu werden. Dessen Sohn Ernst II. (1871–1955) trat 1908 als Neffe Ernsts I. die Nachfolge an und regierte bis zur Abdankung im Zuge der Novemberrevolution 1918. Mit diesem Einschnitt endete die Monarchie; das Herzogtum ging zunächst in den Freistaat Sachsen-Altenburg über und wurde später Teil des Landes Thüringen.
Innerhalb des Hofstaates nahmen die Kammerherren eine herausgehobene Stellung ein. Sie gehörten zur unmittelbaren Umgebung des Herzogs, hatten Zugang zu den privaten Gemächern und waren mit repräsentativen wie zeremoniellen Aufgaben betraut. Ihr Rangabzeichen war der Kammerherrenschlüssel, ein kunstvoll gefertigtes Symbol höfischer Würde. Anders als ein Funktionsschlüssel diente er nicht praktischen Zwecken, sondern markierte die exklusive Zugehörigkeit zum engsten Kreis des Herrschers.
Die Schlüssel des Herzogtums Sachsen-Altenburg waren aus Silber gearbeitet und vergoldet, etwa 13,5 cm lang und rund 92 g schwer. Sie trugen das sächsische Wappen mit Herzogskrone und waren an einer grünen Seidenripsschleife befestigt. Zahlreiche Exemplare weisen die Signatur des Altenburger Hofjuweliers Ernst Eberhard („Eberhard Altenburg“ bzw. „EE 800“) auf. Insgesamt sind nur 52 Verleihungen nachweisbar, was die besondere Exklusivität dieses Ehrenzeichens unterstreicht. Ein Exemplar aus der Regierungszeit der Herzöge Ernst I. und Ernst II. wurde 2023 nach Altenburg zurückgeführt und ist heute im Schloss- und Spielkartenmuseum Altenburg ausgestellt.
Details des Kammerherrenschlüssels im Herzogtum Sachsen-Altenburg
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Der hier behandelte Kammerherrenschlüssel stammt wohl aus der Regierungszeit Herzog Ernsts I. von Sachsen-Altenburg (1853–1908). Das Exemplar weist keine Herstellerbezeichnung auf. Der runde Griff ist mit dem sächsischen Wappen versehen, darüber erhebt sich die Herzogskrone. Der Schlüssel ist an einer grünen Seidenripsschleife befestigt und mittels vier Verschraubungen bzw. Nieten auf einer runden Gegenplatte montiert. Diese Platte ist mit einem Nadelsystem versehen, mit der der Schlüssel an der Uniform getragen werden konnte. Die Maße sind: Gewicht mit Rosette 92 g, Länge 135 mm, Breite des Wappenringes 39 mm, Breite der Krone 34,8 mm. Dieses Stück ist in Silber gearbeitet und vergoldet.
Vom Altenburger Kammerherrenschlüssel sind laut Angaben des Schlossmuseums Altenburg lediglich 52 Verleihungen nachweisbar.
Von diesem Schlüsseltyp sind Exemplare bekannt, die am Halm die Marken „Eberhard Altenburg“ oder „EE 800“ tragen. Diese Signaturen verweisen eindeutig auf die Tätigkeit des Hofjuweliers Ernst Eberhard, dessen Wirken im Herzogtum Sachsen-Altenburg archivalisch und materiell belegt ist. Die kontinuierliche Hoflieferantentätigkeit Eberhards in Altenburg lässt sich über einen längeren Zeitraum nachweisen. Da bislang kein weiterer Hersteller für diese Objekte identifiziert werden konnte, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass auch der hier untersuchte Kammerherrenschlüssel aus seiner Werkstatt stammt.
Details (Herzogtum Sachsen-Altenburg)
Eberhard war somit nicht nur ein Handwerker, sondern ein angesehener Hofgoldschmied, dessen Arbeiten die höfische Kultur und die repräsentativen Insignien des Herzogtums Sachsen-Altenburg prägten.
Etui des Kammerherrenschlüssels aus der Regierungszeit Herzog Ernsts I. von Sachsen-Altenburg (1853–1908)